Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger
So werden Privathaushalte entlastet
Neben der Preisbremse für Strom und Erdgas gibt es staatliche Unterstützung für alle, die mit Heizöl und Pellets heizen. Für die sogenannte Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger werden Hilfen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um Privathaushalte zu unterstützen, die nicht an das öffentliche Gas- oder Stromnetz angeschlossen sind.
Antragsstellung
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Bewohnerinnen und Bewohner eines Privathaushaltes. Wird eine zentrale Feuerstätte für mehrere Haushalte betrieben, sind Vermieterinnen und Vermieter oder die Wohnungseigentumsgemeinschaft antragsberechtigt.
Wo werden Anträge gestellt?
Die Anträge können online eingereicht werden. Weitere Informationen finden sich auf den Seiten der zuständigen Landesministerien.
Welcher Betrag wird im Bereich Heizöl erstattet?
Wenn sich der Preis gegenüber dem Durchschnittswert von 2021 (=Referenzpreis) mehr als verdoppelt hat, werden die Kosten, welche über eine Verdopplung hinausgehen, zu 80 % erstattet. Es werden maximal 2.000 Euro je Privathaushalt ausgezahlt.
Berechnung gemäß Formen:
0,8 x (Rechnungsbetrag - 2 x Referenzpreis* x Bestellmenge)
*Refernzpreis Heizöl für das Jahr 2021: 71 Cent/Liter (inkl. USt.)
Sie haben Fragen zur Härtefallhilfe für Heizöl?
Ihr Ansprechpartner bei Fragen zur Preisbremse bei Heizöl und Holzpellets:
Marcus Wilfert
Tel.: 09281/899-101
E-Mail: marcus.wilfert@leu-energie.de